1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für unsere Lieferungen, Leistungen und Planungen.
1.2 Unsere Angebote sind freibleibend. Liefer-, Leistungsverträge und alle sonstigen Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden), ebenso Erklärungen unserer Mitarbeiter werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung, für uns rechtsverbindlich.
1.3 Die durch Datenverarbeitungsanlage ausgedruckte Geschäftspost (z.B. Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Gutschriften, Kontoauszüge, Zahlungserinnerungen) ist auch ohne Unterschrift rechtsverbindlich.
1.4 Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass wir - ausschließlich zu Geschäftszwecken – ihre personenbezogenen Daten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung entsprechend den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten und weitergeben.
2.1 Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.
2.2 Falls bis zum Liefertag Änderungen der Preisgrundlage bei unseren Lieferanten eintreten, behalten wir uns eine entsprechende Anpassung unsere Preise vor.
2.3 Für Aufträge, für die keine Preise vereinbart sind, gelten unsere am Liefertag gültigen Preise.
2.4 Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen.
2.5 Teillieferungen werden gesondert berechnet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3.1 Unsere Rechnungen sind zahlbar sofort nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen und ohne Abzug
3.2 Wechsel werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und – ebenso wie Schecks- nur zahlungshalber und unter dem Vorbehalt unsere Annahme im Einzelfall entgegengenommen. Diskont- und sonstige Spesen sind vom Kunden zu tragen und sofort zur Zahlung fällig.
3.3 Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
3.4 Bei Zahlungsverzug, Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln, bei Zahlungseinstellung, bei Einleitung eines der Schul- denregelung dienenden Verfahrens, bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder bei Vorliegen von Umständen, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind, werden unsere sämtlichen Forderungen - auch im Falle einer Stundung - sofort fällig. Außerdem sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen bare Vorauszahlung auszufuhren oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
3.5 Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4.1 Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt (Vorbehaltsware). Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten (einschließlich etwaiger Nebenforderungen) aus unseren Warenlieferungen getilgt hat.
4.2 Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt uns der Kunde das (Mit) -Eigentum an der dadurch entstehenden Sache ab, und zwar im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwerteten Waren.
4.3 Falls der Kunde in Zahlungsverzug gerät, sind wir berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und uns selbst oder durch Bevollmächtigte den unmittelbaren Besitz an ihr zu verschaffen, ganz gleich, wo sie sich befindet.
Der Kunde ist zur Herausgabe der Vorbehaltsware an uns sowie dazu verpflichtet, uns die zur Geltendmachend unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Das Herausgabeverlangen gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Das Gleiche gilt für Rücknahme der Vorbehaltsware.
5.1 Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager bzw. Lager unserer Lieferanten und Hersteller für Rechnung des Kunden unfrei, und zwar bei Bahnversand bis zur nächstgelegenen Bahnstation der Verwendungsstelle, bei Lastwagenversand bis zur Verwendungsstelle, nicht abgeladen, vorausgesetzt, die Verwendungsstelle ist auf Lastkraftfahrzeuge witterungsunabhängig befahrbaren Straßen.
5.2 Versandweg, Beförderung und Verpackung bzw. sonstige Sicherungen sind unserer Wahl überlassen. Die Transportgefahr trägt in allen Fällen der Kunde. Wir sind berechtigt aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern
5.3 Etwaige Beschädigungen und Verluste sind sofort beim Empfang der Ware unter Geltendmachung der Ansprüche vom Frachtführer schriftlich bescheinigen zu lassen.
6.1 Lieferzeitangaben gelten nur annähernd. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten und aller sonstigen vom Kunden für die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages zu schaffenden Voraussetzungen. Entsprechendes gilt für Liefertermine. Vorzeitige Lieferungen und Teil-lieferungen sind zulässig. Als Liefertag gilt der Tag der Absendung ab Lager bzw. Werk.
6.2 Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten (z. B. durch Verweigerung der Annahme), so sind wir nach fruchtloser Nach- fristsetzung berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen selbst zu treffen und die Ware zu liefern oder von dem noch nicht erfüllten Teil des Liefer- und Leistungsvertrages zurückzutreten. Unberührt hiervon bleibt unser Recht, Schadensersatz wegen Pflichtverletzung bzw. Schadensersatz statt Leistung zu verlangen.
6.3 Bei Liefergegenständen, die wir nicht selbst herstellen, ist rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung vorbehalten, es sei denn die verspätete bzw. Falsch- oder Nichtbelieferung ist durch uns zu vertreten.
6.4 Ereignisse höherer Gewalt verlängern die Lieferzeit und berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen oder sonstige von uns nicht zu vertretende unvorhergesehene Umstande gleich, die uns die Lieferung und Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dies gilt auch, wenn die genannten Umstände während Verzuges oder bei einem Unterlieferanten eintreten.
6.5 Die Überschreitung der Frist oder eines vereinbarten Termins gibt dem Kunden das Recht, uns zur schriftlichen Erklärung binnen zwei Wochen aufzufordern, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist liefern wollen. Geben wir keine Erklärung ab, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, soweit die Erfüllung für ihn ohne Interesse ist.
6.6 Erfolgt die Abnahme nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern oder zu versenden; damit gilt die Ware als angenommen.
7.1 Die Rücknahme von Material aus unseren Lieferungen ist grundsätzlich ausgeschlossen
8.1 Der Liefergegenstand ist frei von Sachmängeln wenn er der Produktbeschreibung oder - soweit keine Produkt-
beschreibung vorliegt - dem jeweiligen Stand der Technik entspricht. Änderungen in der Konstruktion und/oder Ausführung die weder die Funktionstüchtigkeit noch den Wert des Liefergegenstandes beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und be- rechtigen nicht zu einer Mangelrüge. Bei Mängeln, die den Wert und/oder die Gebrauchstauglichkeit des gelieferten und eingebautem Gegenstandes nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, bestehen keine Mängelansprüche
8.2 Garantien für die Beschaffenheit und Haltbarkeit des Liefergegenstandes gelten vom Hersteller nur insoweit als über-nommen, wenn er die Garantie ausdrücklich und schriftlich als solche erklärt hat
8.3 Mängelrügen sind unverzüglich zu erheben und sind ausgeschlossen, wenn sie uns nicht innerhalb von 2 Wochen nach Empfang bzw. Montage zugegangen sind. Mängel, die auch bei sorgfältigster Überprüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden konnten, sind uns unverzüglich aber 2 Wochen nach ihrer Entdeckung zu melden.
8.4 Ist der gelieferte und/oder montierte Gegenstand mit Mängeln behaftet oder entspricht er nicht einer garantierten Beschaffenheit, werden wir den Mangel nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist kostenlos entweder durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache beheben (Nacherfüllung). Der Kunde hat uns oder unseren Bevollmächtigten dazu Zeit und Gelegenheit zu geben. Geschieht dies nicht oder werden Veränderungen oder Reparaturen eigenmächtig an dem bemängelten Gegenstand vorgenommen, so sind wir von der Mängelhaftung befreit.
8.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder erfolgt sie nicht innerhalb einer uns vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist, kann der Kunde eine Minderung oder Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
8.6 Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung (Ziffer 8.4) oder Ruckabwicklung nach Rücktritt vom Vertrag (Ziffer 8,5) erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Liefergegenstand an einem schwer zugänglichen Standort installiert wurde. Entsprechendes gilt, wenn der Liefergegenstand außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland installiert wurde.
8.7 Die Verantwortung für einwandfreie Wasserbeschaffenheit obliegt dem Kunden bzw. Betreiber.
8.8 Schäden, die durch falsche oder mangelhafte, Behandlung, Bedienung oder Wartung eintreten, begründen keine Mängel- ansprüche.
8.9 Für die Verjährung von Mangelansprüchen sind nachstehenden Fristen möglich:
- 5 Jahre Heizkessel, Speicher-Wassererwärmer, Flachheizkörper (ausgenommen sind Regelgeräte, Armaturen, Elektroteile und -zubehör sowie Brenner)
- 2 Jahre -Regelgeräte, eingebaute Armaturen, Elektroteile und Zubehör), soweit nicht das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt.
- 1 Jahr-Ersatzteile
Die vorgenannten Fristen beginnen jeweils am Tage unserer Lieferung/Leistung. Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, so wie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
8.10 Unabhängig von den vorstehenden Verjährungsfristen ergibt sich die Lebensdauer eines Verschleißteiles (z. B. Dichtungen) aus dessen Abnutzung bei bestimmungsgemäßen Gebrauch (übliche Lebensdauer). Diese kann deutlich kürzer sein als die in Ziffer 8.9 genannten Fristen. Sofern der Austausch eines Verschleißteiles nach Ablauf seiner üblichen Lebensdauer notwendig wird, begründet dies keine Mängelansprüche.
8.11 Für Schadenersatzansprüche gilt im Übrigen Ziffer 9. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen.
9.1 Es gelten die im Wartungsdienst-Vertrag festgelegten Bedingungen.
9.2 Mängelanspruche des Auftraggebers verjähren nach Ablauf von 12 Monaten, beginnend mit der Abnahme. Die von uns erbrachten Serviceleistungen sind unmittelbar nach der Fertigstellung abzunehmen. Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit und den Betrieb der Heizungsanlage nicht beeinträchtigen, sind im Abnahmeprotokoll festzuhalten und berechtigen den Auftraggeber nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.
9.3 Der Auftraggeber hat uns einen festgestellten Mangel unverzüglich anzuzeigen und uns innerhalb angemessener Frist die Gelegenheit zu geben, den Mangel durch Nacherfüllung zu beheben. Geschieht dies nicht oder werden Änderungen oder Reparaturen durch den Auftraggeber oder Dritten ohne unsere vorherige Genehmigung vorgenommen, sind wir von der Mängelhaftung befreit.
10.1 Auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten (z.B. wegen Verzug oder unerlaubter Handlung) haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels.
10.2 Die vorstehenden Regelungen gelten in gleichem Umfang für unsere Erfüllung- und Verrichtungsgehilfen.
10.3 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung, sowie als ausschließlicher Gerichtsstand gilt Mannheim.
Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen dem Kunden und uns unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Joachim Mainka
Heizung – Sanitär – Service Stand 01.07.2017